Die Rechtsanwälte Oliver Hess aus Leibzig und Thomas Brunner aus Berlin setzten sich hier mit den rechtlichen Hintergründen auseinander, inwiefern Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe in Ausübung ihrer Arbeit selbst zu Störern oder Störerinnen in den Augen der Polizei werden können.
Stand: 2009
