Regina Lätzer von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nimmt Stellung zu den mit den AV-JGH getroffenen Regelungen für ein berlineinheitliches Vorgehen der Jugendhilfe im Strafverfahren für die Begleitung und Betreuung straffällig gewordener junger Menschen.
Stand: September 2012
