Infoblatt 61: Ausführungsvorschriften über die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (AV-JGH)

Infoblatt 61: Ausführungsvorschriften über die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (AV-JGH)

Regina Lätzer von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nimmt Stellung zu den mit den AV-JGH getroffenen Regelungen für ein berlineinheitliches Vorgehen der Jugendhilfe im Strafverfahren für die Begleitung und Betreuung straffällig gewordener junger Menschen.

Stand: September 2012

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