Mit den 2006 herausgegebenen berlineinheitlichen Indikatoren und Risikofaktoren zur Erkennung und Einschätzung von Kindswohlgefährdungen wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII neu konturiert. Axel Stähr, Stefan Reiß und Bettina Frank aus der Senatsverwaltung geben dazu Auskunft.
Stand: 2009
