Infoblatt 3: Gewahrsam § 30 ASOG Berlin

Infoblatt 3: Gewahrsam § 30 ASOG Berlin

In diesem Infoblatt stellt Andrea Pechovsky von der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei unter fachlicher Beratung von Gerd Rennert dem Leiter des Fachbereichs Recht der Landespolizeischule Berlin, der Polizei Berlin die juristischen Grundlagen des Gewahrsams nach § 30 ASOG Berlin vor.

Stand: 2009

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