Die Aufsichtspflicht besteht aus der zweifachen Verpflichtung aufsichtsbedürftige Personen davor zu bewahren Schäden zu erleiden oder andere Personen zu schädigen. Konstanze Fritsch von der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei und Alexander Schmolke stellen die juristischen Grundlagen der Aufsichtspflicht vor.
Stand: 2009
