Das Aufenthaltsverbot wurde 1999 als Maßnahme der Gefahrenabwehr neu in das ASOG Berlin aufgenommen. Henry Maiwald und Christian Kortbein von der Polizei Berlin erläutern das Aufenthaltsverbot gemäß § 29 Abs. 2 ASOG Berlin und seine Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis.
Stand: 2009
