Infoblatt 24: Aufenthaltsverbot gemäß § 29 Abs. 2 ASOG Berlin

Infoblatt 24: Aufenthaltsverbot gemäß § 29 Abs. 2 ASOG Berlin

Das Aufenthaltsverbot wurde 1999 als Maßnahme der Gefahrenabwehr neu in das ASOG Berlin aufgenommen. Henry Maiwald und Christian Kortbein von der Polizei Berlin erläutern das Aufenthaltsverbot gemäß § 29 Abs. 2 ASOG Berlin und seine Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis.

Stand: 2009

Variante:

Download✓ Im Warenkorb